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Verfahrensordnung zu Hinweisen und Beschwerden


Über den Punkt „Hinweis“ können Sie auswählen, welcher Art Ihre Beschwerde ist.


Hier können Sie uns die folgenden Hinweise/Beschwerden mitteilen:
  1. Menschenrechtsverletzungen
  2. Umweltverstöße
  3. Beschwerden in Bezug auf das Arbeitsverhältnis
  4. Hinweise

Die Punkte 1 und 2 (Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße) beziehen sich auf Verstöße gemäß dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) und werden durch unseren Menschenrechtsbeauftragten bearbeitet. Diese Beschwerdemöglichkeit bezieht sich auf die gesamte Lieferkette, d.h. auch auf unsere Zulieferer. Die Beschwerdemöglichkeit steht jeder Person oder Organisation offen, die sachdienliche Informationen zu den benannten Verstößen hat.

Unter Punkt 3 (Beschwerde in Bezug auf das Arbeitsverhältnis) können Sie sich über Ihre Arbeitsumstände beschweren, wenn Sie bei unserem Unternehmen beschäftigt sind oder waren. Diese Beschwerde wird durch unsere Personalabteilung bearbeitet.

Punkt 4 bezieht sich auf Hinweise gemäß dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und werden durch unsere interne Meldestelle bearbeitet. Die Beschwerdemöglichkeit steht jeder Person offen, die bei unserem Unternehmen beschäftigt ist oder für uns als Leiharbeiter tätig ist und über sachdienliche Informationen zu Verstößen gemäß HinSchG verfügt.

Anonymität


Sie können Ihre Beschwerden selbstverständlich vollkommen anonym einreichen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir in diesem Fall keine Eingangsbestätigung vornehmen können. Auch werden Sie keinen Abschlussbericht erhalten.

Wir garantieren Ihnen aber für den Fall, dass Sie bereit sind, uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, dass Ihre Eingabe vertraulich behandelt wird und Ihnen keinerlei Nachteile dadurch entstehen werden.

Die Vorteile der Mitteilung von Kontaktdaten liegen im Erhalt einer Eingangsbestätigung, der Möglichkeit von Rückfragen unsererseits zu wichtigen Details und dem Erhalt eines Abschlussberichts zum Verfahren.

Anforderungen an Hinweise/Beschwerden:


  • Beschreiben Sie den Vorfall/den Verstoß möglichst exakt: Was genau ist passiert?
  • Benennen Sie verantwortliche Personen: Wer hat den Verstoß begangen bzw. den Vorfall ausgelöst?
  • Nennen Sie uns konkret Zeit und Ort des Verstoßes oder Vorfalls: Wann genau und wo genau ist der Vorfall/der Verstoß eingetreten?
  • Falls noch weitere Personen davon betroffen sind, nennen Sie uns die beteiligten/betroffenen Personen, dies können wichtige Zeugen sein: Wer war noch betroffen? Wer hat den Vorfall gesehen, gehört oder beobachtet?
  • Legen Sie uns nach Möglichkeit Beweismittel vor, die das Fehlverhalten der Person/en belegen, z.B. Fotos, Zeugenaussagen, Arztberichte etc.
  • Teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten für Rückfragen mit.

Bearbeitung der Hinweise/Beschwerden:

1. Eingang der Meldung
Der Eingang der Meldung wird Ihnen spätestens innerhalb von sieben Werktagen bestätigt. In der Bestätigung können bereits mögliche Rückfragen zum Sachverhalt enthalten sein. Der hinweisgebenden Person wird die Möglichkeit zu einem Austausch geboten, in der auch weitere Fragen geklärt werden können.

2. Prüfung des Hinweises

Der Hinweis wird intern von den verantwortlichen Ansprechpartnern geprüft. Zu den geschilderten Umständen werden Ermittlungen durchgeführt. Solange ein Rechtsverstoß nicht bestätigt werden kann, gilt die Unschuldsvermutung gegenüber der verantwortlichen Person. Wir legen weiter Wert auf einen fairen Umgang, sowohl mit Hinweisgebern, als auch mit den betroffenen Personen. Bei den Ermittlungen bemühen wir uns stets darum, Verhältnismäßigkeit zu wahren.

3. Abschluss der Ermittlungen

Als Ergebnis der Ermittlungen werden bei Bedarf Präventions- oder auch Abhilfemaßnahmen eingeleitet.

4. Abschlussbericht

Nach Abschluss der Ermittlungen, spätestens jedoch nach drei Monaten, wird ein Abschlussbericht erstellt, der den betroffenen Personen und dem Hinweisgeber übermittelt wird.

5. Einstellung der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Hinweises

Wird der gemeldete Vorfall oder Verstoß durch unsere Ermittlungen nicht bestätigt, werden die Gründe für die Einstellung der Bearbeitung der Beschwerde der hinweisgebenden Person mitgeteilt. Gründe dafür können sein, dass Meldungen wissentlich falsch sind oder nicht genügend Informationen für einen begründeten Verdacht vorliegen.